Hier Plus-Value-Steuer beim Verkauf Ihrer Immobilie in Frankreich berechnen

Bei der Veräußerung der meisten Immobilien in Frankreich ist eine Gewinnsteuer („Plus Value“) oder Spekulationssteuer zu zahlen, sofern es sich um eine Zweitwohnung handelt. Die Gesamtbelastung setzt sich aus der eigentlichen Gewinnsteuer und den Sozialabgaben zusammen. Besitzen Sie keine französische Staatsangehörigkeit und leisten Sozialversicherungsbeiträge in einem anderen (europäischen) Land, gilt für die Sozialabgaben eine Ermäßigung (7,5 % statt 17,5 %).

Die Gewinnsteuer beim Verkauf einer Immobilie in Frankreich entfällt, wenn:

  • Der Verkaufspreis pro Eigentümer unter 15.000 Euro liegt. Ein Ehepaar, das gemeinsam Eigentümer ist, kann die Immobilie somit für 30.000 Euro verkaufen, ohne Gewinnsteuer zu zahlen.
  • Es sich um den Verkauf Ihrer Hauptwohnung handelt (in der Sie wohnen). Die Plus-Value-Steuer betrifft vor allem Zweitwohnungen („residence secondaire“).
  • Die Immobilie bereits mehr als 30 Jahre in Ihrem Besitz ist.
  • Weitere weniger häufige Ausnahmen (auf Französisch) gelten.

Plus-Value-Steuer berechnen

Verkaufspreis (in Zahlen)
Kaufpreis (in Zahlen)
Renovierungskosten (in Zahlen)
Anzahl Jahre (in Zahlen)

Gewinnsteuer

Ihre Angaben:

  • Französischer Staatsbürger: -
  • Verkaufspreis: -
  • Kaufpreis: -
  • Renovierungskosten: -
  • Jahre Eigentum: -
Steueranteil -
Sozialabgabenanteil -
Gesamte Gewinnsteuer zu zahlen -

Erklärung

Renovierungskosten können nur angegeben werden, wenn Rechnungen von Unternehmern vorliegen. Bei einem Eigentum von mehr als 5 Jahren werden automatisch Renovierungskosten in Höhe von 15 % abgezogen, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie mehr ausgegeben haben. In diesem Fall tragen Sie die tatsächlichen Kosten hier ein.

Die Anzahl der Jahre als Eigentümer wird immer abgerundet. Wenn Sie die Immobilie also 5 Jahre und 8 Monate besessen haben, geben Sie 5 Jahre an.

Die Informationen und Ergebnisse in dieser Übersicht zur Gewinnsteuer sind rein indikativ und können in keinem Fall als rechtlich verbindlich angesehen werden. Der Notar berechnet beim Verkauf automatisch den korrekten Betrag für Sie.